


Die eigentliche Berufsunfähigkeit gibt es heute nicht mehr. Seit dem 1. Januar 2001 ersetzt eine zweistufige Erwerbsminderungsrente die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente.
Die volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer täglich nur noch unter 3 Stunden erwerbstätig sein kann. Die halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich erwerbstätig sein kann. Wer mehr als 6 Stunden täglich erwerbstätig sein kann, hat keinen Rentenanspruch.
Maßstab für die Feststellung der Erwerbsminderung ist das Leistungsvermögen in jeder Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, dabei sind Ausbildung, Status und bisherige berufliche Tätigkeit ohne Bedeutung. 

Der 31 jährige Zerspannungstechniker reagiert nach 15 Jahren Berufspraxis plötzlich allergisch auf das Kühlwasser. Er bekommt einen stark juckenden und wässrigen Hautausschlag am gesamten Körper.
Er darf aus medizinischer Sicht in seinem Beruf nicht mehr arbeiten. Zusammen mit seiner Frau und seinen zwei Kindern hatte er vor 9 Monaten sein neues Haus bezogen. Die Finanzierung läuft noch 29 Jahre. 

Im Haushaltseinkommen fehlen nun plötzlich 1.278 € monatlich. Nach 9 Monaten drehen die Banken den Geldhahn zu, das Haus kommt in die Zwangsversteigerung. Nach dem Verkauf bleibt kein Überschuss, dafür noch 65.000.- € Schulden.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hätte die Lücke im Haushaltseinkommen geschlossen und die Familie hätte das Haus finanziell halten können. 
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