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Arbeitnehmer sind auf dem direkten Weg zum Arbeitsplatz, während der Arbeitszeit und auf dem direkten Rückweg zur Wohnung über den Arbeitgeber in der gesetzlichen Unfallversicherung (z.B. Berufsgenossenschaft) versichert. Bei Kinder sieht es während der Kindergarten-/Schulzeit ähnlich aus.
Jedoch geschieht die überwiegende Anzahl der Unfälle in der Freizeit. Eine Unfallversicherung sollte im schlimmsten Fall das Nettoeinkommen ersetzen:
Nettoeinkommen x 200 = Summe bei Vollinvalidität |
Ein 24jähriger Mann arbeitet als Dreher. Sein Nettoeinkommen beträgt 1.650,- €. Durch einen Verkehrsunfall mit anschließender Unfallflucht wird er zum 100%tigem Vollinvaliden.
Von seiner Unfallversicherung erhält er 380.000,- € ausgezahlt. Für 50.000,- € lässt er seine Eigentumswohnung behindertengerecht umbauen.
Die restlichen 330.000,- € legt er zu 6% langfristig fest an. Damit erwirtschaftet er 19.800,- € pro Jahr, das sind monatlich 1.650,- €.